Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO LFM NRW§ 9 Investitionsplan
Stand: 26.08.2026
Der Investitionsplan hat für die einzelnen Investitionen in das Sachanlagevermögen die voraussichtlichen Gesamtausgaben, das Ausgabe-Soll des Haushaltsjahres und die benötigten Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen. In einer Gesamtübersicht sind die jeweiligen Ansätze zusammenzufassen.